Schulungen im Arbeitsschutz

Die Schulungen zum Arbeitsschutz basieren auf den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (§ 12 ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1. Diese Vorschriften verpflichten Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter regelmäßig und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu schulen.

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Wer muss Schulungen durchführen?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Durchführung der Schulungen verantwortlich. Diese Pflicht kann jedoch auf andere qualifizierte Personen, wie Führungskräfte oder Sicherheitsbeauftragte, delegiert werden. Wichtig ist, dass die Personen, die die Schulungen durchführen, über die notwendigen Fachkenntnisse und Qualifikationen verfügen

Vorteile ausgebildeter Mitarbeiter für das Unternehmen

Gesetzeskonformität: Unternehmen erfüllen ihre gesetzlichen Verpflichtungen und vermeiden mögliche Strafen.

Erhöhte Sicherheit: Gut geschulte Mitarbeiter können Gefahren frühzeitig erkennen und Unfälle vermeiden, was die allgemeine Sicherheit im Unternehmen erhöht.

Produktivitätssteigerung: Mitarbeiter, die sich sicher fühlen und wissen, wie sie sicher arbeiten können, sind oft produktiver und effizienter.

Reduzierung von Fehlzeiten: Durch die Vermeidung von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Problemen sinken die Fehlzeiten der Mitarbeiter.

Verbesserung des Arbeitsklimas: Ein sicheres Arbeitsumfeld trägt zu einem positiven Arbeitsklima bei und stärkt das Vertrauen der Mitarbeiter in das Unternehmen.

Unsere Schulungen

Wir bieten eine Vielzahl von Schulungen zum Arbeitsschutz an, darunter:

Grundlagen des Arbeitsschutzes: Einführung in die wichtigsten Vorschriften und -maßnahmen zur sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen. Sowie eine Sensibilisierung zur Identifikation und Bewertung von Gefahren am Arbeitsplatz.

Spezifische Schulungen: Anpassung der Schulungsinhalte an die spezifischen Anforderungen und Risiken Ihres Unternehmens.

Brandschutz: Schulung zur Prävention und Bekämpfung von Bränden.

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