Gefährdungsbeurteilungen

Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und basiert auf den §§ 5-6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie weiteren Verordnungen wie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Vorschriften verpflichten Arbeitgeber, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

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Auschnitt einer Gefährdungsbeurteilung
Auschnitt einer Gefährdungsbeurteilung

Wer kann Gefährdungsbeurteilungen erstellen?

Gefährdungsbeurteilungen müssen von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Dies können interne Mitarbeiter wie Sicherheitsbeauftragte oder externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit sein. Die erforderlichen Kenntnisse umfassen:

Fortbildung: Regelmäßige Teilnahme an Schulungen und Fortbildungen, um die Fachkenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.

Berufsausbildung und Erfahrung: Eine entsprechende Berufsausbildung und praktische Erfahrung im Bereich Arbeitssicherheit.

Fachkenntnisse: Kenntnisse über die relevanten gesetzlichen Vorschriften, Gefahrstoffe und deren Eigenschaften sowie die Methoden zur Gefährdungsbeurteilung.

Wann sollte Gefährdungsbeurteilungen erstellt oder aktualisiert werden?

Gefährdungsbeurteilungen sollten in folgenden Situationen erstellt oder aktualisiert werden:

Vor Aufnahme einer Tätigkeit: Bevor ein Mitarbeiter eine neue Tätigkeit beginnt, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.

Bei betrieblichen Veränderungen: Wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern, z. B. durch die Anschaffung neuer Maschinen, die Einführung neuer Arbeitsstoffe oder die Umgestaltung von Arbeitsbereichen.

Nach Unfällen oder Vorfällen: Wenn Arbeitsunfälle oder Beinahe-Unfälle auftreten, sollten die Gefährdungsbeurteilungen überprüft und angepasst werden.

Regelmäßige Überprüfung: Auch wenn sich im Betrieb nichts geändert hat, sollten Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig überprüft werden. Eine allgemeine Empfehlung ist, dies alle drei Jahre zu tun.

Neue gesetzliche Vorgaben: Bei Änderungen der gesetzlichen Vorschriften oder neuen Erkenntnissen im Bereich Arbeitsschutz sollten die Gefährdungsbeurteilungen aktualisiert werden.

    Diese regelmäßigen Überprüfungen und Aktualisierungen helfen, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter kontinuierlich zu gewährleisten.

    Vorteile für das Unternehmen

    Verbesserung des Arbeitsklimas: Ein sicheres Arbeitsumfeld stärkt das Vertrauen der Mitarbeiter in das Unternehmen und fördert ein positives Arbeitsklima.

    Erhöhte Sicherheit: Durch die Identifikation und Minimierung von Gefahrenquellen wird die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht, was Unfälle und gesundheitliche Risiken reduziert.

    Gesetzeskonformität: Unternehmen erfüllen ihre gesetzlichen Verpflichtungen und vermeiden mögliche Strafen und Haftungsrisiken.

    Kostenersparnis: Die Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten führt zu geringeren Ausfallzeiten und reduziert die damit verbundenen Kosten.

    Produktivitätssteigerung: Ein sicherer Arbeitsplatz fördert die Motivation und Effizienz der Mitarbeiter, was sich positiv auf die Produktivität auswirkt.

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